Die Hochzeit ist einer der Höhepunkte des Lebens. Aber sie ist auch ein großer Schritt, zu dem Vertrauen und Mut gehören, und den die Menschen auch angemessen vollziehen und feiern wollen.
Auf dieser Seite unserer Homepage erfahren Sie etwas zu den Themen:
- Die Bedeutung der kirchlichen Trauung
- Auf dem Weg zur Trauung
- Wer kann kirchlich getraut werden?
- Konfessionsverschiedene Ehepaare
- Hochzeit mit einem nichtchristlichen Ehepartner
- Die Trauung Geschiedener
Wenn Mensvchen gemeinsam durchs Leben gehen wollen und heiraten, dann wünschen sie sich für ihre Ehe und ihren gemeinsamen Lebensweg oft Gottes Segen. Deshalb kommen sie zur Kirche und bitten um eine kirchliche Trauung. Doch was ist eigentlich eine kirchliche Trauung?
Die Bedeutung der kirchlichen Trauung
Im Grunde ist es irreführend, von einer kirchlichen Trauung oder einer kirchlichen Hochzeit zu sprechen. Geheiratet wird nämlich nicht in der Kirche, sondern im Standesamt. Auch in den Zeiten, in denen Pfarrer noch Trauungen vollziehen durften (bis ins 18. Jahrhundert), geschah die Trauung draußen vor der Kirchentüre. Nach dem rechtlichen Vollzug der Trauung ging es dann zum Gottesdienst hinein in die Kirche. Davon ist der feierliche Einzug als Tradition übrig geblieben.
In der Kirche wird dann ein Gottesdienst gefeiert, in dem
- die Eheleute bekennen, dass sie einander aus Gottes Hand nehmen und die Ehe nach Gottes Gebot und Verheißung führen wollen,
- die Eheleute sich zum christlichen Verständnis von Ehe bekennen als einer Ordnung, in der sie nach Gottes Willen zusammen bleiben, "bis dass der Tod euch scheide",
- das Paar seine Ehe unter Gottes Wort stellt,
- für die Eheleute gebetet wird und sie den Segen Gottes empfangen.
Auf dem Weg zur Trauung
Idealerweise findet eine kirchliche Trauung am Wohnort oder am künftigen Wohnort des Brautpaares statt. Denn dort gehören sie (oder zumindest einer oder eine von ihnen) zur Gemeinde. Wenn die Trauung an einem anderen Ort stattfinden soll, dann müssen sie sich am Wohnortpfarramt ein Dimissoriale abholen. Das ist eine Zustimmung zur Trauung in einer anderen Gemeinde. Das Dimissoriale ist zugleich ein Nachweis, dass die betreffende Person auch der Kirche angehört.
Gut ist es, wenn sie sich frühzeitig melden und nachfragen, ob an dem gewünschten Tag eine Trauung auch möglich ist: Ob die Kirche frei ist und ob der Pfarrer / die Pfarrerin auch da ist, um die Trauung zu halten. Natürlich kann bei Abwesenheit des Ortspfarrers / der Ortspfarrerin auch Ersatz gesucht werden, der die Trauung halten kann. Aber gerade in der Urlaubszeit kann nicht garantiert sein, dass auch wirklich jemand gefunden wird. Termin und Uhrzeit einer kirchlichen Trauung können nicht einfach vom Brautpaar gesetzt werden, sie werden mit dem Pfarrer abgesprochen.
Im Vorfeld der Trauung gibt es mindestens ein Gespräch, in dem alles besprochen wird, was für die Trauung wichtig ist. In diesem Traugespräch kann das Brautpaar seine Vorstellungen und Wünsche einbringen. Manchmal kann es auch sinnvoll oder notwendig sein, sich öfter als einmal zu treffen.
Konfessionsverschiedene Ehepaare
Wenn Mann und Frau verschiedenen Kirchen angehören, müssen sie sich entscheiden, in welcher Kirche sie ihre kirchliche Hochzeit feiern wollen. Dabei ist es auch möglich, dass der Gottesdienst ökumenisch gefeiert wird. Das bedeutet, dass auch ein Vertreter der anderen Kirche an dem Gottesdienst mitwirkt und mitfeiert.
Hochzeit mit einem nichtchristlichen Ehepartner
Wenn einer der beiden Ehepartner keiner Kirche oder einer anderen Religion angehört, so ist dennoch eine Feier in der Kirche möglich. So eine Feier muss so gestaltet werden, dass dem nichtchristlichen Teil nichts übergestülpt wird und das Ganze keine Heuchelei ist. Für so einen Gottesdienst anlässlich einer Trauung eines Christen mit einem Nichtchristen gibt es eine Ordnung, die sich in einigen Punkten von der üblichen kirchlichen Trauung unterscheidet.
Die Trauung Geschiedener
Ist eine kirchliche Trauung möglich, wenn einer der beiden Partner (oder beide) schon einmal verheiratet war und geschieden ist? Darauf gibt es keine pauschale Antwort. Die Trauung von Menschen, die schon einmal verheiratet waren, muss besonders bedacht und verantwortet werden. Die Aussage: Jesu "was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden!" ist Grundlage des christlichen Eheverständnisses. Und das Versprechen, zusammenzubleiben "... bis dass der Tod uns scheide" wird bei jeder kirchlichen Trauung gegeben. Da kann die Trauung geschiedener Menschen nicht einfach als Selbstverständlichkeit betrachtet werden.
Doch auch für Jesus war klar, dass es Umstände gibt, unter denen er von einem Menschen nicht verlangt, an einer Ehe festzuhalten. Es muss also in jedem Fall einzeln entschieden werden, ob eine kirchliche Trauung glaubwürdig ist und gewährt werden kann oder nicht. Deshalb führen die Geschiedenen, die kirchlich heiraten wollen, ein persönliches Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin, der oder die sie trauen soll. Erst nach so einem Gespräch kann diese Entscheidung getroffen werden. Es versteht sich von selbst, dass dieses Gespräch frühzeitig gesucht und und ohne Zeitdruck geführt werden sollte.