Mitgliedschaft in Kirche und Gemeinde

Christssein ist etwas sehr Persönliches. Und doch ist Christsein auch etwas Gemeinsames: Wer an Jesus Christus glaubt und zu ihm gehört, gehört auch zur Gemeinschaft der Glaubenden. Wer zur Familie Gottes gehört, hat auch Geschwister.

Wer zu Jesus Christus gehören will, lässt sich taufen. Durch die Taufe wird der Täufling nicht nur mit Gott verbunden, sondern auch Mitglied einer konkreten Kirche und Gemeinde. Wird in einer evangelischen Kirche getauft, dann wird der Täufling Mitglied der evangelischen Kirche - und Mitglied der Gemeinde, in deren Bereich er wohnt.

Mitglied der evangelischen Kirche kann man auch werden, wenn man schon getauft ist, aber aus ihr ausgetreten ist. Dann kann man sich wieder in die evangelische Kirche aufnehmen lassen. Eine Wiederholung der Taufe ist dabei nicht nötig.

Auch Menschen, die einer anderen Kirche angehört haben und in einer anderen Kirche getauft wurden (z. b. orthodox oder römisch-katholisch) können in die evangelische Kirche aufgenommen werden. Auch für sie gilt: Eine Wiederholung der Taufe ist nicht erforderlich. Eine Taufe bleibt für immer gültig.

In der evangelischen Kirche in Deutschland ist geregelt, dass ein evangelisch getaufter Mensch jeweils zu der Gemeinde gehört, in deren Bereich er auch wohnt. Zieht diese Person in den Bereich einer anderen Kirchengemeinde, dann erlischt die Mitgliedschaft in der bisherigen Wohnortgemeinde, und man wird Mitglied in der Kirchengemeinde, zu der man nach dem Umzug gehört. Dabei muss man sich nicht im Pfarramt anmelden. Die Übernahme als Mitglied in der neuen Gemeinde geschieht automatisch, nachdem man sich im Einwohnermeldeamt gemeldet und dabei die Konfession "evangelisch" angegeben hat. Dennoch ist es sinnvoll, mit der neuen Gemeinde, dem zuständigen Geistlichen oder dem Pfarramt in Kontakt zu treten, damit die Mitgliedschaft auch mit Leben erfüllt werden kann.

Wenn jemand zu einer anderen Gemeinde gehören willl als der Wohnortgemeinde, kann er sich auch umpfarren lassen. Dazu nehmen Sie bitte mit dem Pfarramt der Wunschgemeinde Verbindung auf.

Die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche und in der konkreten Gemeinde endet mit dem Tod oder mit dem Austritt aus der Kirche, die Mitgliedschaft in der Ortsgemeinde auch durch den Wegzug aus dieser.