Austritt - wenn jemand die Kirche verlassen will

Wenn jemand nicht mehr der evangelischen Kirche angehören möchte, kann er aus dieser austreten. Der Austritt kann nicht beim Pfarramt geschehen, er muss auf dem Einwohnermeldeamt erfolgen. So ist es durch staatliche Gesetze geregelt. Der Austritt wird dann automatisch an die Landeskirche weitergeleitet, und die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche wird gelöscht.

Wer aus der evangelischen Kirche austritt, gehört dann auch nicht mehr zu seiner bisherigen Ortsgemeinde. Er darf natürlich gerne weiter den Gottesdienst und Veranstaltungen der Kirchengemeinde besuchen und ist herzlich willkommen. Er verliert aber durch den Austritt alle Rechte, die denen vorbehalten sind, die Mitglieder einer Kirche sind. Er verliert das Recht, kirchlich getraut oder bestattet zu werden sowie das Recht, ein Patenamt zu übernehmen.