Austritt - wenn jemand die Kirche verlassen will
Wenn jemand nicht mehr der evangelischen Kirche angehören möchte, kann er aus dieser austreten. Der Austritt kann nicht beim Pfarramt geschehen, er muss auf dem Einwohnermeldeamt erfolgen. So ist es durch staatliche Gesetze geregelt. Der Austritt wird dann automatisch an die Landeskirche weitergeleitet, und die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche wird gelöscht.