Die Aufnahme - (wieder) Mitglied werden in der Kirche

Manchmal wollen Menschen zur evangelischen Kirche gehören, die schon getauft sind. Dann werden sie nicht noch einmal getauft, sie werden in die evangelische Kirche aufgenommen. Dabei spricht man von einer Aufnahme in die Kirche, wenn die Person in einer anderen Kirche getauft worden ist (z. B. orthodox, römisch-katholisch oder freikirchlich). Hat ein Mensch früher schon der evangelischen Kirche angehört, war aber aus dieser ausgetreten, dann ist es eine Wieder-Aufnahme.

Eine Doppelmitgliedschaft (in zwei Kirchen) ist aus verschiedenen Gründen leider nicht möglich. Wenn jemand in die evang. Kirche aufgenommen werden will, muss er vorher aus seiner bisherigen Kirche austreten.

Bei dem Wunsch nach Aufnahme in die evangelische Kirche wenden Sie sich bitte an das Pfarramt, das für Sie zuständig ist. In einem persönlichen Gespräch wird geklärt, was zur Aufnahme erforderlich ist und wie diese erfolgt. In vielen Fällen genügen ein bis drei Gespräche, dann kann die Aufnahme erfolgen. Manchmal ist auch eine längere Vorbereitung sinnvoll, nämlich dann, wenn die Person, die aufgenommen werden will, keinen Religionsunterricht gehabt hat und den christlichen Glauben gar nicht kenn. Dann kann der Besuch eines Glaubenskurses oder eine persönliche Unterweisung sinnvoll und erforderlich sein. Denn es hat keinen Sinn, Menschen in die Kirche aufzunehmen, die den christlichen Glauben nicht kennen und sich auch nicht dazu bekennen wollen. 

Die Aufnahme in die evangelische Kirche erfolgt in unserer Pfarrei in der Regel im Gottesdienst. Dabei wird die aufzunehmende Person persönlich angesprochen und unter Handauflegung und Segen in die Kirche (und damit auch in die Gemeinde) aufgenommen. Wenn irgend möglich geschieht das in einem Gottesdienst, in dem das neue Mitglied dann auch gemeinsam mit der Gemeinde das Abendmahl feiert.

Bei besonderen Umständen kann die Aufnahme auch außerhalb des Gottesdienstes geschehen.